1. Allgemeines – Geltungsbereich

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschusses gültige Fassung.

2. Anmeldung

Die Anmeldung durch die Teilnehmer hat ausnahmslos schriftlich zu erfolgen und zwar entweder über unser Homepageformular oder aber durch Unterfertigung und Rückmittlung der dem Teilnehmer übermittelten schriftlichen Anmeldeformulare. Bei der Anmeldung über das Homepageformular ist zwingend die Kenntnisnahme der AGB vorgesehen. Bei sonstiger schriftlicher Anmeldung sind bei der von uns übermittelter Kurskarte die gegenständlichen AGB enthalten.

 

Mit erfolgter Anmeldung über das Homepageformular oder Zugang des schriftlichen vom Teilnehmer unterfertigten Anmeldeformulars an unsere Firmenadresse gilt die Anmeldung des Teilnehmers als verbindlich und werden bei Rücktritt des Teilnehmers die Stornogebühren laut Punkt 9 der AGBs fällig.

 

Die Berg- und Skischule Alpfox.com bestätigt innerhalb angemessener Frist ihrerseits schriftlich (E-Mail, Fax oder Post) die Anmeldung und wird mit Zugang der Anmeldebestätigung beim Teilnehmer der Vertrag für die Berg- und Skischule Alpfox.com verbindlich.

3. Anforderungen

Die von uns im Kursprogramm angeführten Voraussetzungen und Anforderungen sind Bestandteil des Vertrages. Erfüllt ein Teilnehmer diese Anforderungen nicht, ist der Bergführer/Skilehrer berechtigt, ihn ganz oder teilweise vom Veranstaltungsprogramm auszuschließen. Wir erstatten in diesen Fällen den bezahlten Preis nicht zurück.

 

Wir werden darüber hinaus von der Vertragserfüllung befreit, wenn ein Teilnehmer die Veranstaltung durch grob ungebührliches Verhalten oder durch Selbst- oder Fremdgefährdung trotz Abmahnung nachhaltig stört. Der Teilnehmer erhält das bezahlte Entgelt in diesem Fall nicht zurück und haftet uns gegenüber auch für den Ersatz eines allfällig durch dieses Verhalten verursachten Schadens.

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4. Zahlungen

Mit der Anmeldebestätigung erhält der Teilnehmer eine Rechnung, die bis spätestens 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu begleichen ist. Wir fordern grundsätzlich keine Anzahlung, nehmen diese Option aber bei bestimmten Veranstaltungen war. Jedenfalls ist der volle Kursbetrag vor Kursbeginn fällig.

5. Leistungen

Der Umfang unserer vertraglichen Leistungen ist der Kursbeschreibung auf unserer Homepage, bzw. der Ausschreibung der jeweiligen Veranstaltung zu entnehmen. Ausdrücklich festgehalten wird, dass wir ausschließlich die in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Leistungen anbieten. Leistungen, wie Transfer, Unterbringung etc. werden weder von uns erbracht, noch sind wir diesbezüglich Vermittler. Wo Dritte und nicht Alpfox.com Leistungen erbringen, wird daher jedwede Haftung und Gewährleistung der Alpfox.com ausgeschlossen und sind diesbezügliche Ansprüche direkt bei den jeweiligen Firmen geltend zu machen. Falls der Teilnehmer eine Veranstaltung vorzeitig beendet, gehen die dadurch entstehenden Mehrkosten zu Lasten des Teilnehmers.

6. Preis- und Leistungsänderungen

Die Preise umfassen die unter Leistungen angeführten Kosten und entsprechen dem aktuellen Stand auf unserer Homepage: www.alpfox.com. Nicht in den Leistungen angeführte Nebenkosten sind vom Teilnehmer selbst vor Ort zu zahlen. Die Preise können sich aufgrund von für uns nicht vorhersehbaren Ereignissen (z.B. Wechselkursänderungen, Änderungen der Beförderungskosten, Änderungen von Steuern oder Gebühren oder ähnliches) ändern und ist eine Preisanpassung im Sinne des § 31c KSchG bis zum 20. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin im Sinne einer Änderung des festgelegten Entgeltes zulässig. Wenn wesentliche Bestandteile des Vertrages sich erheblich ändern, sind die Teilnehmer binnen 14 Tagen nach Kenntnisbringung zum kostenlosen Rücktritt berechtigt. Mehrkosten, die sich aus Änderungen des angebotenen Programms, die auf Wunsch der Teilnehmer oder sonstiger Umstände durchgeführt werden, ergeben, müssen wir extra verrechnen. Aus technischen Gründen und der Folge unvorhersehbarer Umstände kann es erforderlich werden (insbesondere bei Veranstaltungen außerhalb Europas), Flugplan, Transportmittel, Quartier und Veranstaltungsprogramm zu ändern.

7. Ausrüstung

Unsere Kursteilnehmer bekommen von uns für Ausbildungsveranstaltungen (wenn bei der jeweiligen Veranstaltung angegeben) Leihausrüstungen. Verlust oder Reparaturkosten von Beschädigungen, die über normale Abnützung hinausgehen, sind vom Teilnehmer zu ersetzen.

8. Versicherung der Reiseteilnehmer

Ist Ihr Versicherungsschutz noch aktuell? Wir raten rechtzeitig die Polizzen zu überprüfen. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, sowie einer Haftpflicht- und Unfallversicherung, welche auch Bergrettungs-, Bergungs- und Rücktransportkosten inkludiert. Für diese Versicherungen schicken wir Ihnen gerne Informationen und Formulare zu, bzw. stehen einige Formulare direkt auf unserer Homepage zur Verfügung.

9. Rücktritt durch den Teilnehmer

Der Teilnehmer ist berechtigt, jederzeit vor der Veranstaltung vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Als Stichtag gilt jeweils das Eingangsdatum der schriftlichen Stornierung. Für den Rücktritt oder Nichtantritt einer Veranstaltung verrechnen wir folgende Stornogebühren:

Bei Veranstaltungen von 1-3 Tagen gilt: bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn 15% Bearbeitungskosten. 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 60%, danach 100% der Veranstaltungskosten. Bei Veranstaltungen ab 3 Tagen gilt: bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn 15% Bearbeitungskosten. Bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn 60%,  danach 100% der Veranstaltungskosten.

 

Kann eine Ersatzperson namhaft gemacht werden und erfüllt diese Person sämtliche Teilnahmebedingungen (Anforderungen lt. Kursprogramm, notwendigen Reisedokumente, etc.) und wird uns dies rechtzeitig vor dem Abreisetermin mitgeteilt, kann das Vertragsverhältnis auf eine andere Person übertragen werden, wobei sowohl der Erwerber als auch der Überträger für das noch unbeglichene Entgelt sowie für die durch die Übertragung entstehenden Mehrkosten zur ungeteilten Hand haften.

 

Ein Teilnehmer, der die Gruppe aus welchen Gründen immer vorzeitig verlässt, hat keinen Anspruch auf Rückerstattungen.

 

9.1.      Storno Skikurs bzw. Privatstunden:

Bis 15h des Vortages ist eine Stornierung ihrer Privatstunden kostenlos.

Bei späterer Abmeldung, beträgt die Stornogebühr 100% des Stundensatzes.

 

9.2.      Storno Kurse mit Bus. Insbesondere für Kindergarten, Schule und Ferienkurse mit Busanfahrt:

Für den Rücktritt oder bei Nichtantritt eines Kurses verrechnen wir folgende Stornogebühren:

Bis 8 Tage vor Kursbeginn ist eine Stornierung des Kurses kostenlos.

7 bis 4 Tage vor Kursbeginn 80% der Kurskosten. 3 Tage vor Kursbeginn 100% der Kurskosten.

 

9.3.      Für Gruppenkurse (der Kunde hat einen Gruppenkurs gebucht; nicht gemeint sind Buchungen für Personengruppen) ist eine Rückerstattung bereits erbrachter Zahlungen nur bei Unfall oder Krankheit unter umgehender Vorlage eines ärztlichen Attests eines ortsansässigen Arztes möglich.

Der rückzuerstattende Betrag wird auf der Grundlage der tatsächlich erbrachten Dienstleis-tungen für diesen Zeitraum neu berechnet. Der Gesamtbetrag wird dadurch verringert, es können sich dabei aber die Tagessätze erhöhen.

 

9.4.      In allen anderen Fällen ist der Kunde ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung der Skischule grundsätzlich nicht zum Rücktritt berechtigt und hat das volle Entgelt zu entrichten. Bei Nichterscheinen oder verspätetem Erscheinen zum vereinbarten Kurstermin oder bei Rücktritt während einer laufenden Dienstleistung erfolgt keine Rückerstattung.

 

9.5.      Die Ski & Snowboardschule ist berechtigt, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Teilnahme des Kunden an Kursen unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenein-fluss erfolgt und eine sichere Teilnahme nicht mehr gewährleistet ist. Gleiches gilt, wenn sich der Kunde beharrlich den Anweisungen der Skischule, der Lehrkräfte oder der Betreuungs-personen widersetzt. Dem Kunden stehen im Falle einer solchen Vertragsauflösung keine Ansprüche zu. Er ist insbesondere auch zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet.

10. Rücktritt durch Alpfox.com

Alpfox.com ist berechtigt vom Vertrag zurück zu treten und wird somit von der Vertragserfüllung befreit, wenn die in der Ausschreibung bestimmte Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht wird und dem Teilnehmer die Stornierung innerhalb der in der Leistungsbeschreibung angegebenen Frist oder aber binnen 14 Tagen vor dem Datum der Veranstaltung schriftlich mitgeteilt wird. In diesen Fällen erhält der Kunde einen allenfalls bezahlten Betrag rückerstattet.

11. Unmöglichkeit der Vertragserfüllung aufgrund von höherer Gewalt

Grundsätzlich findet der Unterricht bei jeder Witterung statt.

Da die Durchführung des jeweiligen Programmes stark von Wetter, Schneelage etc. abhängt, können wir für die genaue Einhaltung nicht garantieren. Die Entscheidung über Änderungen oder die Absage einzelner Programmpunkte bleibt der Berg- und Skischule Alpfox vorbehalten. Für aus Wetter- und Sicherheitsgründen, oder vom Teilnehmer selbst verschuldete, unterbliebene Kurse bzw. Privatstunden können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden.

Bei Kursausfällen aufgrund der Witterung (höhere Gewalt) oder wegen Liftausfalls wird das geleistete Entgelt nicht zurückerstattet.

11.1. Im Falle von Epidemien, Pandemien und damit zusammenhängenden behördlichen Maßnahmen wie Schließungen der Ski- & Snowboardschule gelten die unten angeführten besonderen Bestimmungen im Zusammenhang mit COVID-19 (SARS-CoV-2-Virus bzw. CORONA-Virus).

12. Bestimmungen im Zusammenhang mit COVID-19 (SARS-CoV-2-Virus bzw. CORONA-Virus):

12.1. Obliegenheiten und Erklärungen des Kunden oder Kursteilnehmers:

Dem Kunden sind das Auftreten der weltweiten Covid-19-Pandemie sowie sich daraus ergebende Einschränkungen allgemein bekannt.

 

Der Kunde ist verpflichtet, sich in diesem Zusammenhang über alle etwaig bestehenden Einschränkungen, Verhaltensregeln und Handlungsempfehlungen bezogen auf die Region, in der die Ski- & Snowboardschule liegt, Kenntnis zu verschaffen. Dazu zählen auch die geltenden COVID-19-Vorschriften für Beherbergungs- und Seilbahnbetriebe.

 

Dem Kunden ist bekannt, dass von ihm schon in Eigenverantwortung einzuhaltende Verhaltensregeln wie z.B. das regelmäßige Händewaschen mit Wasser und Seife und weiterer Hygienemaßnahmen, das Abstandhalten, allenfalls das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes dort wo ein Abstandhalten nicht möglich oder gar vorgeschrieben ist, das Husten und Niesen in ein Papiertaschentuch oder die Ellenbeuge und das Unterlassen von Begrüßungen mit Körperkontakt dazu dienen können, eine weitere Verbreitung des Virus durch ihn zu vermeiden.

 

Der Kunde hat allen dementsprechenden Anweisungen der Ski- & Snowboardschule oder des Skiverleihs, die der gesundheitlichen Sicherheit der Vertragsparteien dienen, Folge zu leisten. Diese Anweisungen betreffen Räumlichkeiten der Ski & Snowboardschule, den Treffpunkt bzw. Sammelplatz und alle Örtlichkeiten, die während des Unterrichts aufgesucht werden.

 

Der Kunde sichert auch zu, entsprechende Anweisungen und Verhaltensregeln, die von Dritten wie z.B. Lift- bzw. Seilbahnbetrieben, Beherbergungsbetrieben, Gastronomiebetrieben oder sonstigen Betrieben kommuniziert werden und die der Kunde im zeitlichen Zusammen-hang mit der Inanspruchnahme der Dienstleistungen der Ski- & Snowboardschule in An-spruch nimmt, einzuhalten und zu befolgen.    

 

Der Kunde erklärt, in den letzten 14 Tagen vor der ersten Teilnehme am Unterricht keinerlei für COVID-19 typische Krankheitssymptome gehabt zu haben. Er erklärt auch, nach seinem Wissensstand keinen Kontakt zu COVID-19-infizierten Personen gehabt zu haben.

 

Der Kunde erklärt, sich bei Krankheitssymptomen wie z.B. trockenem Husten, Kurzatmigkeit, Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns, Halsschmerzen oder Fieber, die vor Beginn ei-nes Unterrichts auftreten, vom Unterricht fern zu halten und die telefonische Gesundheitsberatung unter der Telefonnummer 1450 zu kontaktieren, um dort weitere Abklärungen vorzunehmen. Dies gilt auch, wenn der Kunde befürchtet, an COVID-19 oder an einer noch nicht näher medizinisch abgeklärten Krankheit erkrankt zu sein.

 

Sollten relevante Symptome oder die Befürchtung, an COVID-19 erkrankt zu sein, während des Unterrichts auftreten, so wird der Kunde dies sofort der Ski- & Snowboardschule mittei-len, sodass der Kunde sofort von anderen Personen isoliert werden kann.

 

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass das Auftreten einer COVID-19-Ansteckung oder der Nachweis einer Infektion auch nur bei einem anderen Kunden der Ski- & Snowboardschule zur Folge haben kann, dass die Erfüllung der Vertragsleistung durch die Ski- & Snowboard-schule abgebrochen werden muss und alle am Unterricht teilnehmenden Kunden in weiterer Folge unter Quarantäne gestellt oder sich auf eigene Kosten des Kunden einer COVID-19-Testung unterziehen müssen.

 

Der Kunde nimmt zur Kenntnis und stimmt zu, dass seine personenbezogenen Daten zum Zweck der die Ski- & Snowboardschule treffenden Nachverfolgung („contact-tracing“ in Zu-sammenhang mit COVID-19) verwendet werden. 

 

12.2.    Besondere Bestimmungen für Vertragsverhältnisse:

 

Die Leistungserfüllung ist für die Ski- & Snowboardschule möglich:

Ist die Erfüllung der Vertragsleistung für die Ski- & Snowboardschule möglich und nimmt der Kunde am Unterricht nicht Teil, so gelten die unter obigem „Rücktrittsbedingungen“ ausgeführten Bestimmungen sinngemäß.

Dies gilt auch dann, wenn der Kunde seine Teilnahme am Unterricht aufgrund einer beim Kunden nachgewiesenen oder befürchteten COVID-19-Infektion vor oder während der Vertragserfüllung durch die Ski- & Snowboardschule absagt oder absagen muss.

 

Die Leistungserfüllung der Ski- & Snowboardschule ist jedenfalls möglich, solange im Skige-biet, in dem die Ski- & Snowboardschule ihre Niederlassung hat, die Benützung von Pistenflächen nicht gänzlich untersagt ist oder der Seilbahn- bzw. Liftbetrieb nicht gänzlich einge-stellt wird,

Die Schließung des allfällig vom Kunden benützten Beherbergungsbetriebs, Schließungen von Betrieben Dritter oder das Auftreten von Infektionen bei Dritten Personen im Ort oder in der Region der Niederlassung der Ski- & Snowboardschule macht die Leistungserfüllung der Ski- & Snowboardschule nicht unmöglich.

Gleiches gilt für alle möglichen, den Kunden allfällig treffende Ausreiseverpflichtungen oder Ausreiseempfehlungen aufgrund entsprechender Reisewarnungen oder Rückrufaktionen von Staaten für eigene Staatsbürger, wenn diese für den Kunden aufgrund der ihn treffenden In-formationsobliegenheiten vorhersehbar waren oder vorhersehbar gewesen sein mussten.

 

Die Leistungserfüllung ist für die Ski- & Snowboardschule ganz oder teilweise nicht möglich:

In folgenden Fällen entfällt die entsprechende Leistungspflicht der Ski- & Snowboardschule für den Vertragszeitraum ganz oder teilweise und erhält der Kunde einen später einlösbaren Gutschein für einen entsprechenden späteren Unterrichtszeitraum, sofern der Kunde nicht schriftlich die entsprechende Rückerstattung eines bereits von ihm bezahlten Entgelts begehrt:

•           behördliche Betriebsschließung oder allgemein geltende Betriebsschließungen, wenn davon auch der Betrieb der Ski- & Snowboardschule betroffen ist,

•           behördliche Einstellung des Betriebs aller Lift- und Seilbahnbetriebe, wenn der Be-trieb für die Leistungserfüllung durch die Ski- & Snowboardschule zwingend erforderlich ist,

•           behördlich angeordnete Quarantäne für den gesamten Ort oder die gesamte Region, wo die Niederlassung der Ski- & Snowboardschule liegt, oder

•           den Kunden treffende, zwingende hoheitlich angeordnete Ausreiseverpflichtung, wenn er damit nicht rechnen konnte.     

 

Die Leistungspflicht der Ski- & Snowboardschule entfällt auch, wenn Ski- oder Snow-boardlehrerunterkünfte, die von Ski- oder Snowboardlehrer der jeweiligen Ski-& Snowboard benützt werden, aufgrund einer oder mehrerer dort, bei Ski- oder Snowboardlehrer oder Drit-ten, aufgetretener oder befürchteter COVID-19-Infektionen von behördlichen Schließungen oder sonstigen Gesundheitsvorkehrungen wie Quarantänemaßnahmen oder angeordneten Ab-sonderungen betroffen sind, und dadurch mindestens 10% der Anzahl an Lehrkräften der Ski- & Snowboardschule ausfallen. Die Ski- & Snowboardschule ist insbesondere nicht verpflichtet, Unterrichtsleistungen zuzukaufen.

 

12.3.    Besondere Haftungsbestimmungen:

 

Die Ski- & Snowboardschule übernimmt keinerlei Haftung für alle Schäden und Folgeschäden oder sonstige Nachteile aller Art, die dem Kunden im Zusammenhang mit dem Auftreten von COVID-19-Infektionen entstehen oder entstehen könnten.

Dies gilt insbesondere auch dann, wenn sich der Kunde während der Erbringung der Vertragsleistungen infizieren sollte oder eine Infektion trotz Einhaltung der entsprechenden Vorkehrungen von der Ski- & Snowboardschule ausgegangen sein sollte. 

 

Ist die Leistungserbringung für die Ski- & Snowboardschule aus einem oder mehreren der oben angeführten Gründe ganz oder teilweise nicht möglich, so ist eine Haftung der Ski- & Snowboardschule für alle Schäden und Folgeschäden oder sonstige Nachteile, die auf Seiten des Kunden eintreten können (z.B. entgangene Urlaubsfreuden, jegliche frustrierte Aufwendungen, jegliche Kosten im Zusammenhang mit der An- und Abreise, jegliche Kosten und Nachteile jeglicher Art im Zusammenhang mit einem freiwilligen oder zwingenden vorzeitigen Abbruch des Aufenthalts oder einer damit zusammenhängenden vorzeitigen Abreise, von Beherbergungsbetrieben oder von Betrieben Dritter nicht zurück erhaltene Anzahlungen oder zu bezahlende Stornokosten, allfällige Kosten im Zusammenhang mit verfallenen Liftkarten, Kosten für COVID-19-Testungen oder sonstige gesundheitsbezogene Maßnahmen, alle denkbaren darüber hinausgehenden Nachteile jeglicher Art, etc.), jedenfalls ausgeschlossen.       

 

Ist die Leistungserbringung für die Ski- & Snowboardschule ganz oder teilweise möglich (vgl. dazu oben entsprechende Bestimmungen) und muss der Kunde den Unterricht aufgrund einer beim Kunden nachgewiesenen oder befürchteten COVID-19-Infektion vor oder während der Vertragserfüllung durch die Ski- & Snowboardschule absagen, so gilt Punkt 9. Rücktrittsbedingungen.

 

12.4.    Die Ski- & Snowboardschule behält sich vor, Fiebermessungen bei jedem Kunden vor Beginn eines jeden Kurses oder am Beginn eines jeden Kurstages durchzuführen. Im Falle erhöhter Temperatur, Fieber oder sonstigen deutlichen Anzeichen auf ansteckende Krankheiten wie z.B. COVID-19 kann die Skischule nach eigenem Ermessen den Kunden vom Unterricht ausschließen.

Der Kunde hat in diesen Fällen Anspruch auf eine anteilige Rückerstattung eines bereits geleisteten Entgelts.

13. Allgemeine Teilnahmebedingungen:

Für Unfall- und Haftpflichtversicherung sind die TeilnehmerInnen selbstverantwortlich. Gelöste Kurskarten werden nur bei Unfall oder Krankheit, mit ärztl. Attest, zurückgenommen und nur der Differenzbetrag erstattet.

 

Der Vertragspartner hat die Berg- und Skischule Alpfox über seine Fähigkeiten und Erfahrungen beim Skilauf wahrheitsgemäß und umfassend aufzuklären sowie selbstständig für eine dem Stand der Skitechnik und den äußeren Bedingungen entsprechende Ausrüstung Sorge zu tragen. Ebenfalls hat er die Berg- und Skischule Alpfox über seinen Gesundheitszustand und allfällige Leiden umfassend aufzuklären.

 

Vor Beginn des Unterrichts ist durch den Vertragspartner selbständig die Überprüfung der Ausrüstung (insbesondere Skibindung) durch einen Fachbetrieb zu veranlassen.

 

Die Gruppeneinteilung von Kursen erfolgt durch die Berg- und Skischule Alpfox. Sollte eine Rückstufung eines Teilnehmers erforderlich sein, so hat der Vertragspartner diese Entscheidung zu befolgen. Andernfalls ist die Berg- und Skischule Alpfox zur Vertragsauflösung berechtigt.

 

Anweisungen der Berg- und Skischule Alpfox hat der Vertragspartner zu befolgen. Missachtungen von Anweisungen und Ermahnungen berechtigt die Berg- und Skischule Alpfox umgehend zur Vertragsauflösung. Alkohol- und Drogeneinfluss berechtigt die Berg- und Skischule Alpfox zur umgehenden Vertragsauflösung.

 

In den geschilderten Fällen hat der Vertragspartner bei Vertragsauflösung keinen Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Entgeltes.

 

Verkleinert sich bei Gruppenkursen die Anzahl der Kursteilnehmer auf weniger als 4 Personen, behält sich die Berg- und Skischule Alpfox das Recht vor, diese zusammenzulegen oder die Unterrichtstunden zu reduzieren.

 

Die Kurskarte für Privatstunden gilt längstens bis zum Ende der jeweiligen Saison.

14. Veranstalter:

Berg- und Skischule ALPFOX.com | Puswald+Co GmbH
Weidauweg 18, 8794 Vordernberg

15. Sonstiges

Irrtümer, Satzfehler und Preisänderungen vorbehalten. Alle Preise in EUR inkl. MWSt.

16. Teilnichtigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt und sind dann so auszulegen bzw. zu ergänzen, daß der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Das gilt auch für evtl. ergänzungsbedürftige Lücken. Es gilt österreichisches Recht. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des österreichischen internationalen Privatrechts.

17. Geschäfts- und Gerichtsstand

Präbichl / Vordernberg, Österreich Als Gerichtsstand wird das sachlich zuständige Gericht in Graz vereinbart.